Die Krankenversicherung ist beim Umzug nach Österreich mehr als eine Formalie. Sie entscheidet nicht nur über die Versorgung, sondern ist bei Nicht-Erwerbstätigen auch Voraussetzung für die Anmeldebescheinigung. Welcher Weg für Sie gilt, hängt allein davon ab, woher Ihr Einkommen kommt.
| Weg | Für wen | Kosten | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Pflichtversicherung | Angestellte und Selbständige in Österreich | Beitrag vom Einkommen, beim Angestellten je zur Hälfte mit dem Dienstgeber | Entsteht automatisch mit der Aufnahme der Tätigkeit. Angehörige können mitversichert werden. |
| Formular S1 | Rentner mit ausschließlich deutscher Rente | keine zusätzlichen Beiträge in Österreich | Sie bleiben in Deutschland versichert und werden in Österreich nach österreichischem Recht behandelt. |
| Selbstversicherung | Wohnsitz in Österreich, aber keine Pflichtversicherung und keine Mitversicherung | 565,25 Euro monatlich (2026), Herabsetzung nach wirtschaftlichen Verhältnissen möglich | Nur Sachleistungen, kein Kranken- oder Wochengeld. Sechs Monate Wartezeit ohne Vorversicherung. |
Wer arbeitet, ist versichert
Mit der Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit in Österreich entsteht die Pflichtversicherung. Beim Angestellten meldet der Dienstgeber an, der Beitrag wird vom Bruttolohn einbehalten. Angehörige ohne eigenes Einkommen können mitversichert werden. In dieser Konstellation ist die Sache erledigt, sobald der erste Arbeitstag vorbei ist.
Rentner bleiben in Deutschland versichert
Wer ausschließlich Einkünfte aus der deutschen Rentenversicherung bezieht, bleibt in aller Regel Mitglied seiner deutschen Krankenkasse. Sie stellt das Formular S1 aus, das Sie beim österreichischen Träger vorlegen. Behandelt werden Sie dann nach österreichischem Recht, die Kosten trägt die deutsche Kasse. Was dabei zu beachten ist, steht auf der Seite Als Rentner auswandern.
Die teure Lücke dazwischen
Problematisch wird es für alle, die weder erwerbstätig sind noch eine Rente beziehen: die mitziehende Partnerin ohne eigenen Job, der Frührentner vor dem Rentenbeginn, der Privatier. Sie brauchen eine Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
Voraussetzung ist, dass Sie weder in Österreich noch in einem anderen EU- oder EWR-Staat pflichtversichert sind und Ihren Wohnsitz in Österreich haben. Der Beitrag liegt 2026 bei 565,25 Euro im Monat. Auf Antrag kann er nach den wirtschaftlichen Verhältnissen herabgesetzt werden - das sollte man kennen, bevor man den Betrag als gegeben hinnimmt.
Sechs Monate Wartezeit. Vor dem ersten Leistungsanspruch liegt bei der Selbstversicherung eine Wartezeit von sechs Monaten. Sie entfällt, wenn Sie zuvor gesetzlich krankenversichert waren - bei mindestens 26 Wochen in den letzten zwölf Monaten oder sechs durchgehenden Wochen unmittelbar davor. Wer den Antrag innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der deutschen Versicherung stellt, schließt nahtlos an. Danach entsteht eine Lücke, die teuer werden kann.
Ein zweiter Punkt: Die Selbstversicherung deckt Sachleistungen ab, also ärztliche Behandlung, Spitalsaufenthalt und Medikamente. Geldleistungen wie Kranken- oder Wochengeld sind ausgeschlossen. Wer auf ein Krankengeld angewiesen wäre, braucht eine zusätzliche Absicherung.
Die e-card ersetzt die deutsche Karte
Nach der Anmeldung erhalten Sie die e-card, den österreichischen Krankenversicherungsausweis. Damit weisen Sie sich beim Arzt aus. Auf der Rückseite trägt sie die Europäische Krankenversicherungskarte, mit der Sie in anderen EU-Staaten behandelt werden - etwa bei einem Besuch in Deutschland.
Der Zusammenhang mit der Anmeldebescheinigung
Für Nicht-Erwerbstätige ist der Krankenversicherungsschutz nicht nur eine Frage der Vorsorge, sondern Voraussetzung des Aufenthaltsrechts. Die Niederlassungsbehörde verlangt den Nachweis eines umfassenden Schutzes, damit Sie während des Aufenthalts keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung erfüllt das nicht.
Was in welcher Reihenfolge zu tun ist
- Vor dem Umzug klären, welcher Weg gilt. Beschäftigung, S1 oder Selbstversicherung - danach richtet sich alles Weitere.
- Bei der deutschen Kasse abmelden oder S1 beantragen, je nach Weg. Die Sechs-Wochen-Frist für den nahtlosen Anschluss im Blick behalten.
- In Österreich anmelden. Der Dienstgeber übernimmt das, sonst geht der Antrag an die Gesundheitskasse.
- e-card abwarten und für die Anmeldebescheinigung den Nachweis des Versicherungsschutzes bereithalten.
Häufige Fragen
Bin ich in Österreich automatisch krankenversichert?
Wenn Sie dort arbeiten, ja: Die Pflichtversicherung entsteht mit der Aufnahme der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit. Wer nicht erwerbstätig ist, muss sich selbst kümmern - entweder über eine Mitversicherung bei einem Angehörigen, über das Formular S1 als Rentner oder über die Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse.
Was kostet die Selbstversicherung?
Der monatliche Beitrag liegt 2026 bei 565,25 Euro. Auf Antrag kann er nach den wirtschaftlichen Verhältnissen herabgesetzt werden. Versichert sind Sachleistungen wie ärztliche Behandlung, Spitalsaufenthalt und Medikamente; Geldleistungen wie Kranken- oder Wochengeld sind ausgeschlossen.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja, bei der Selbstversicherung sechs Monate. Sie entfällt, wenn Sie zuvor gesetzlich krankenversichert waren - konkret bei mindestens 26 Wochen Versicherungszeit in den letzten zwölf Monaten oder sechs durchgehenden Wochen unmittelbar davor. Wer den Antrag innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Vorversicherung stellt, schließt nahtlos an.
Was ist die e-card?
Die e-card ist der österreichische Krankenversicherungsausweis. Sie weisen sich damit beim Arzt aus, sie ersetzt die deutsche Chipkarte. Auf der Rückseite trägt sie die Europäische Krankenversicherungskarte für Behandlungen in anderen EU-Staaten.
Reicht meine deutsche Auslandskrankenversicherung?
Für einen Umzug nicht. Reiseversicherungen decken vorübergehende Aufenthalte ab, nicht die dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes. Für die Anmeldebescheinigung verlangt die Behörde von Nicht-Erwerbstätigen zudem einen umfassenden Krankenversicherungsschutz - den weist eine Reisepolizze nicht nach.
Stand und Quellen
Stand Juli 2026. Grundlage sind die Angaben der Österreichischen Gesundheitskasse zur Selbstversicherung in der Krankenversicherung samt Beitragshöhe, Wartezeit und Leistungsumfang sowie die Informationen zum portablen Dokument S1. Beitragssätze werden jährlich angepasst; verbindlich sind die Auskunft der Gesundheitskasse und im Fall der Rentner jene Ihrer deutschen Krankenkasse.
