immoes.de, Immobilien in Österreich

Über immoes.de

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Wer bei Grunderwerbsteuer, Grundverkehr und Kreditregeln auf eine Website vertraut, sollte wissen, wer sie betreibt und woher die Zahlen kommen.

Wer dahintersteht

immoes.de wird von der Mad Dog Media GmbH in Leibnitz in der Steiermark herausgegeben. Geschäftsführer ist Martin Höllinger. Das Unternehmen ist beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz unter FN 445939 v eingetragen und betreibt Webseiten und Onlineplattformen zu verschiedenen Informationsthemen.

Der Sitz in Österreich ist für dieses Portal kein Zufall: Grundverkehr, Raumordnung und Abgaben sind hier Landesrecht und ändern sich mit jeder Gemeindegrenze. Die vollständigen Firmendaten stehen im Impressum.

Für wen die Seiten geschrieben sind

Für Menschen mit Wohnsitz in Deutschland, die in Österreich eine Immobilie oder ein Ferienhaus kaufen oder dorthin übersiedeln wollen. Diese Perspektive prägt jede Seite: Ein deutscher Leser kennt Grundschuld, Notartermin und Grunderwerbsteuer - und irrt sich in Österreich genau im Detail. Diese Differenz ist der Gegenstand.

Wer in Österreich lebt und dort kauft, findet hier vieles ebenfalls, aber die Auswahl der Themen und die Erklärungen folgen dem deutschen Blickwinkel.

Woher die Zahlen kommen

Jede Zahl - Steuersatz, Gebühr, Frist, Strafrahmen - stammt aus einer Primärquelle und trägt im Quellenblock am Ende der Seite ihren Stand. Sekundärquellen wie Ratgeberportale werden nicht übernommen: Bei sechs von sechs stichprobenartig geprüften Themen waren dort überholte Werte im Umlauf, teils um Jahre.

QuelleWofür
RIS - Rechtsinformationssystem des BundesGesetzestexte und Verordnungen im Wortlaut: Grundverkehrs- und Raumordnungsgesetze der Länder, Meldegesetz, Grundbuchsgesetz, ABGB.
Bundesministerium für FinanzenGrunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer, Absetzung für Abnutzung.
Finanzmarktaufsicht und Oesterreichische NationalbankKreditvergaberegeln nach dem WIK-Rundschreiben, Zinssätze im Neugeschäft.
oesterreich.gv.atMelderecht, Anmeldebescheinigung, Grundbuch, Schule und Familienbeihilfe.
Landesregierungen und Statistikstellen der LänderVerordnungen zu Vorbehalts- und Beschränkungsgemeinden, Freizeitwohnsitzverzeichnisse, Abgabensätze.

Wo eine Angabe nicht belegbar ist, steht sie nicht da. Das betrifft vor allem Einschätzungen, die plausibel klingen, aber niemand veröffentlicht hat - etwa was eine bestimmte Gemeinde tatsächlich an Abgabe verlangt. In solchen Fällen nennen die Seiten den gesetzlichen Rahmen und die Stelle, die verbindlich Auskunft gibt.

Wo die Grenze verläuft

Recht, Steuern und Finanzierung sind Einzelfallmaterien. Die Seiten erklären die Regel und benennen den Punkt, an dem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater unvermeidlich werden. Sie ersetzen diese Beratung nicht - und in mehreren Fällen, etwa bei der Ansässigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen, sagen sie das ausdrücklich.

  • Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall.
  • Keine Immobilienangebote und keine Vermittlung.
  • Keine Empfehlung einzelner Banken, Kanzleien oder Makler.

Aktualität

Unter jeder Überschrift steht das Datum der letzten Prüfung, am Ende jeder Seite die Quellen mit ihrem Stand. Rechtslagen ändern sich: Die Tiroler Vorbehaltsgemeindenverordnung wurde zum 1. Jänner 2026 von 142 auf 180 Gemeinden erweitert, die KIM-Verordnung lief am 30. Juni 2025 aus, in Kärnten tritt am 1. Jänner 2027 ein neues Abgabengesetz in Kraft. Solche Wechsel sind in den Texten mit Datum vermerkt, damit erkennbar bleibt, worauf sich eine Angabe bezieht.

Ist Ihnen ein Fehler oder eine überholte Angabe aufgefallen? Eine kurze Nachricht an office@maddogmedia.at genügt - Korrekturen werden geprüft und, wenn sie zutreffen, mit neuem Prüfdatum eingearbeitet.